Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2020

§ 1 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Verträge der Wohnwert Bau GmbH werden nur unter den nachstehenden Bedingungen, (nachfolgend AGB genannt), vereinbart, soweit nicht im Einzelnen schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Abweichende Vereinbarungen, Abreden und Zusicherungen jeder Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Allgemeine Vertragsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Vertragspartners (im folgenden Auftraggeber genannt) werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von der Wohnwert Bau GmbH schriftlich anerkannt wurden. Für sämtliche Werk-, Kauf-, Miet- und Dienstleistungsverträge, die zwischen dem Auftraggeber und der Wohnwert Bau GmbH vereinbart oder von der Wohnwert Bau GmbH dem Auftraggeber vermittelt werden, gelten die vorliegenden AGB, auch wenn auf diese im Rahmen der Auftragserteilung nicht gesondert Bezug genommen wird, sofern zwischen den Parteien bereits ein laufender Beratungsvertrag vereinbart worden ist, dessen Grundlage die vorliegenden AGB bilden.

§ 2 Widerspruch und Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Ein Widerspruch gegen die AGB der Wohnwert Bau GmbH muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen des Auftraggebers, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Auftraggebers auf diese AGB gelten nicht als Widerspruch. Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers ebenfalls Vertragsgegenstand oder widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden AGB, so gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen. Die Wirksamkeit des Vertrages als solcher bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Zustandekommen eines Vertrages/Leistung des Verwenders/Ort der Tätigkeit

1.

Die Angebote der Wohnwert Bau GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens der Wohnwert Bau GmbH mit dem Inhalt dieser AGB zustande. Auftraggebern sind an ihr Angebot für die Dauer von zwei Wochen ab Zugang des Angebotes gebunden.

2.

Die Annahme der Leistungen des Auftraggebers gilt als Anerkennung vorliegender AGB.

§ 4 Vergütung/Verzug

1.

Sofern ein Preis für eine von der Wohnwert Bau GmbH zu erbringender Leistung nicht individuell vereinbart worden ist, gelten für die Leistungen der Wohnwert Bau GmbH (aus Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag oder Dienstleistungsvertrag) die allgemeinen Preislisten der Wohnwert Bau GmbH und verstehen sich ab dem Betriebssitz der Wohnwert Bau GmbH zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackung, Transport, Anfahrtskosten, Versicherung und bei Auslandsfracht Zoll. Die Rechnungen sind sofort ohne Abzüge, mit der jeweiligen Rechnungsnummer, auf folgendes Konto zur Zahlung fällig.

Bank: Deutsche Bank AG
Inhaber: Wohnwert Bau GmbH
IBAN: DE07 3807 0024 0245 2100 00
BIC: DEUTDEDB380
Kontonummer: 245210000
BLZ: 38070024

Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

2.

Auftragsgegenstand ist ausschließlich der in der Individualvertragsvereinbarung bzw. in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistungsumfang der Wohnwert Bau GmbH sowie der Inhalt des Lastenheftes des Auftraggebers bzw. der Wohnwert Bau GmbH.

Entsteht wegen einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung oder sonstiger für die Erstellung von Softwareprogrammen benötigter Informationen bzw. Unterlagen durch den Auftraggeber oder wegen sonstiger vom Auftraggeber verursachter Ereignisse, insbesondere unberechtigte Gewährleistungsmängelrügen oder Mängel, deren Ursache der Auftraggeber begründet hat, für die Wohnwert Bau GmbH ein zusätzlicher Aufwand an Arbeits- oder Wegezeit, so wird dieser Aufwand dem Auftraggeber mit den bei der Wohnwert Bau GmbH üblichen Preisen berechnet, soweit für die dem Mehraufwand zu Grunde liegenden Leistungen der Wohnwert Bau GmbH keine gesonderten Preisvereinbarungen getroffen sind. Der Auftraggeber hat in diesen Fällen jeweils die Fahrtkosten sowie Arbeits- und Wegezeit sowie gegebenenfalls Materialkosten an die Wohnwert Bau GmbH entsprechend den vertraglich vereinbarten Preisen oder – soweit solche nicht vereinbart sind – den allgemeinen Preisen der Wohnwert Bau GmbH zu bezahlen.

3.

Die Parteien vereinbaren, dass die Wohnwert Bau GmbH berechtigt ist, bei Verträgen über Dauerschuldverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend eingetretener Kosten- oder Preissteigerungen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber zu erhöhen. Die Preiserhöhung wirkt ab dem Zugang des Erhöhungsverlangens beim Auftraggeber. Macht die Wohnwert Bau GmbH von ihrem Erhöhungsverlangen Gebrauch, so hat der Auftraggeber ein Kündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende. Dieses Recht steht dem Auftraggeber nur innerhalb eines Monats nach Zugang des Erhöhungsschreibens zu. Macht er von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, gilt bis zum Ende der Vertragslaufzeit der ursprüngliche Preis. Wird der Vertrag danach fortgesetzt, gilt die Preiserhöhung ab dem Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens.

4.

Für den Fall, dass der Auftraggeber nach Auftragserteilung den mit der Wohnwert Bau GmbH abgeschlossenen Dienst- oder Werkvertrag vorzeitig kündigt, ist die Wohnwert Bau GmbH berechtigt, den gesamten Vergütungsanspruch abzüglich der ersparten Aufwendungen gegen Darlegung der ersparten Aufwendungen vom Auftraggebern geltend zu machen.

Die Wohnwert Bau GmbH ist jedoch auch berechtigt, anstelle der vertraglich vereinbarten Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen pauschal 20 % der vereinbarten Vergütung als Aufwands- und Verwaltungsersatz von dem Auftraggeber im Fall der vorzeitigen Kündigung des Auftraggebers zu verlangen. Hat der Auftraggeber bereits Zahlungen auf die Vergütungsansprüche der Wohnwert Bau GmbH geleistet, so reduziert sich der pauschale Vergütungssatz für den Fall, dass der Auftraggeber bereits 25 % der Vergütungsleistung bezahlt hat auf 15 %, bei 50 % bezahlter Vergütungsleistung auf 10 % und bei 75 % der gezahlten Vergütungsleistung auf 5 %. Die bereits bezahlte Vergütungsleistung verbleibt bei der Wohnwert Bau GmbH.

5.

Sofern dem Auftraggeber Software von der Wohnwert Bau GmbH auf Zeit oder auf Dauer (Mietvertrag oder Werk- bzw. Kaufvertrag) zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird, so hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Nutzung der zum Zeitpunkt des Abschlusses des schuldrechtlichen Vertrages vorliegenden aktuellen und marktfähigen Version. Für alle nach Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages mit dem Auftraggeber von der Wohnwert Bau GmbH entwickelten weitergehenden Versionen derselben Software steht dem Auftraggeber nur dann ein Nutzungsrecht zu, wenn dies im Individualvertrag mit dem Auftraggeber ausdrücklich geregelt ist oder der Auftraggeber in einem weiteren Vertrag hieran ein Nutzungsrecht von der Wohnwert Bau GmbH erwirbt.

§ 5 Gefahrübergang

Die Lieferung von Waren, Daten oder Softwareprogrammen auf der Grundlage eines mit der Wohnwert Bau GmbH abgeschlossenen Kauf-, Werk- oder Mietvertrages erfolgt ab Lager der Wohnwert Bau GmbH auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Das Transportrisiko (Untergang oder Beschädigung der gelieferten Waren) trägt – auch im Falle des Transportes mit eigenen Fahrzeugen der Wohnwert Bau GmbH – der Auftraggeber ab der Fertigstellung der Versandbereitschaft bei der Wohnwert Bau GmbH. Der Abschluss einer Warentransportversicherung ist Aufgabe des Auftraggebers und wird von der Wohnwert Bau GmbH auf ausdrückliche schriftliche Weisung des Auftraggebers für den Auftraggeber abgeschlossen. Teillieferungen oder -leistungen sind zulässig. Bei Vereinbarung einer Werkleistung, insbesondere Erstellung von Individual-Software geht die Gefahr grundsätzlich mit Abnahme, spätestens aber mit dem Tag auf den Auftraggeber über, an dem der Auftraggeber die Werkleistung in seinem Geschäftsbetrieb verwendet bzw. in Betrieb genommen hat. Sofern die Abnahme am von der Wohnwert Bau GmbH gesetzten Termin ohne Angabe und Nachweis eines wichtigen Grundes seitens des Auftraggebers nicht erfolgt, gilt die Abnahme als an diesem Termin vom Auftraggeber vorgenommen.

§ 6 Gewährleistung

A) Allgemeine Gewährleistungsansprüche bei Kauf-, Werk-, Miet- o. Dienstverträgen

1.

a)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die an ihn erbrachte Werkleistung, Mietsache oder Kaufsache jeweils mit der Übergabe sofort auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die an ihn erbrachte Werkleistung, die ihm übergebene Kauf- oder Mietsache (oder Software) auf ihre Funktionalität und vertraglich vereinbarten Leistungsmerkmale, Vollständigkeit und Mangelfreiheit unverzüglich nach Besitzübergang im Detail zu überprüfen. Dasselbe gilt für die von der Wohnwert Bau GmbH erbrachte Dienstleistung. Beanstandungen und Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw. -leistungen einschließlich Mängel an der Verpackung, sind der Wohnwert Bau GmbH unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Abnahme des Werkes bzw. nach Gefahrenübergang der Kauf- oder Mietsache bzw. der Software schriftlich vom Auftraggebern gegenüber der Wohnwert Bau GmbH vorzutragen. Bei offenkundigen Mängeln, die insbesondere auf Grund schlechter Verpackungsleistungen entstehen, hat der Auftraggeber innerhalb von drei Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich den Mangel anzuzeigen und innerhalb von einer Woche durch Vorlage eines aussagekräftigen Belegs (z.B. durch Fotos) zu belegen; der Auftraggeber ist daher verpflichtet, bei Auslieferung der Ware eine umfassende Wareneingangskontrolle durchzuführen bzw. nach Erbringung des Werkes das Werk insgesamt zu überprüfen. Im Falle von verdeckten Mängeln sind diese unverzüglich schriftlich nach Entdeckung durch den Auftraggebern gegenüber der Wohnwert Bau GmbH anzuzeigen. Wird der Vertragsgegenstand von der Wohnwert Bau GmbH oder einem sonstigen Lieferanten an den Auftraggebern ausgeliefert und weist der Vertragsgegenstand offensichtliche Verpackungsbeschädigungen auf, so sind diese bereits bei Abnahme gegenüber dem Lieferanten auf dem Lieferschein schriftlich zu vermerken. Für den Fall, dass der Auftraggeber seiner Rügepflicht nicht innerhalb der vorstehenden Frist nachkommt, gilt die von der Wohnwert Bau GmbH erbrachte Werkleistung oder die auf den Auftraggebern übertragene Kaufsache als vom Auftraggeber genehmigt und mangelfrei abgenommen. Im Falle eines Mietvertrages gilt die dem Auftraggeber zur Nutzung zur Verfügung gestellte Mietsache oder Software als mangelfrei, so dass der Auftraggeber die Beweislast dafür trägt, dass er einen trotz unterlassener Rüge aufgetretenen Mangel nicht zu vertreten hat.

b)

Für den Fall, dass der Auftraggeber die nach a) vereinbarte Untersuchung des Vertragsgegenstandes und eine fristgerechte Mängelrüge unterlässt, sind die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. Die Regelungen in § 6 Ziffer 1 gelten nur, soweit der mit dem Auftraggeber vereinbarte Werk-, Miet- oder Kaufvertrag für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft darstellt. Die Regelungen des § 6 Ziffer 1 gelten ferner nicht, sofern ein Mangel von der Wohnwert Bau GmbH arglistig gegenüber dem Auftraggeber verschwiegen wurde.

2.

a)

Ein besonderer Verwendungszweck für den Vertragsgegenstand gilt nur dann als vereinbart, wenn zwischen der Wohnwert Bau GmbH und dem Auftraggeber eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen, leistet die Wohnwert Bau GmbH Gewähr dafür, dass der Vertragsgegenstand sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

b)

Soweit dem Auftraggeber von der Wohnwert Bau GmbH verschiedene Leistungsbeschreibungen des Vertragsgegenstands bei Vertragsschluss mitgeteilt werden (z. B. von der Wohnwert Bau GmbH und dem Hersteller des Vertragsgegenstandes), so gelten ausschließlich die Leistungsbeschreibungen der Wohnwert Bau GmbH. Die Herstellerangaben werden in diesem Fall als Vertragsgegenstand ausgeschlossen.

c)

Eigenschaften der Werk-, Kauf- oder Mietsache bzw. Dienstleistung werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung von der Wohnwert Bau GmbH zugesichert, d. h., wenn sie als Zusicherung bezeichnet werden. Eine bloße Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet lediglich die nähere Leistungs- und Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung einer Eigenschaft, die über die gewöhnliche Verwendung des Vertragsgegenstandes hinausgeht.

3.

Dem Auftraggeber von Software ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können. Softwarefehler, welche die vertragsgemäße Benutzung nur unerheblich beeinträchtigen, werden nach Wahl der Wohnwert Bau GmbH je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Installation einer verbesserten Software-Version, durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers behoben. Die Wohnwert Bau GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die in der Software enthaltenen Funktionen in allen vom Auftraggeber angestrebten Kombinationen ausführbar sind und seinen Anforderungen entsprechen, soweit dies mit der Wohnwert Bau GmbH nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Funktionsfähigkeit beschränkt sich ausschließlich auf den in § 4 Ziffer 2 beschriebenen Leistungsumfang.

a)

Das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers beschränkt sich – unabhängig von der Vertragsart – zunächst auf Nachbesserung, sofern das Gewährleistungsrecht aufgrund dieser Vorschriften nicht ausgeschlossen oder der Anspruch des Auftraggebers verjährt ist. Die Wohnwert Bau GmbH hat – soweit dem Auftraggeber ein Nachbesserungsrecht zusteht – jeweils das Recht an Stelle der Nachbesserung an den Auftraggeber eine Ersatzlieferung des Vertragsgegenstandes gleicher Art und Güte zu liefern. Die Wohnwert Bau GmbH ist wenigstens zweimal zur Nachbesserung für jeden vom Auftraggeber berechtigterweise gerügten Mangel berechtigt. Schlägt die Nachbesserung durch die Wohnwert Bau GmbH nach Übereinstimmung der Vertragsparteien endgültig fehl oder ist dem Auftraggebern nach der zweiten Nachbesserung eine weitere Nachbesserung nicht mehr zumutbar, kann der Auftraggeber hinsichtlich der mangelhaften Leistung nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Kaufpreis- bzw. Werklohnminderung) oder Rücktritt vom Vertrag von der Wohnwert Bau GmbH verlangen. Im Falle eines Mietvertrages hat der Auftraggeber im Falle der zweiten vergeblichen Nachbesserung und der Tatsache, dass die Vertragsparteien übereinstimmend die Nachbesserung für endgültig fehlgeschlagen halten oder dem Auftraggeber eine weitere Nachbesserung nicht mehr zumutbar ist, ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Dasselbe gilt für die von der Wohnwert Bau GmbH aufgrund eines Dienstvertrages erbrachte Dienstleistung.

b)

Der Wohnwert Bau GmbH steht für jede Nachbesserung ein angemessener Zeitraum zur Verfügung, der sich nach Art und Umfang des Mangels richtet. Mindestens beträgt dieser jedoch eine Woche ab Mitteilung des Mangels durch den Auftraggeber.

4.

Soweit der Wohnwert Bau GmbH gegenüber dem Hersteller ein weitergehender Gewährleistungsanspruch zusteht als nach den vorliegenden Vorschriften, dem Auftraggeber gegen die Wohnwert Bau GmbH verpflichtet sich die Wohnwert Bau GmbH, auf Verlangen des Auftraggeber diesem die weitergehenden Gewährleistungsansprüche abzutreten.

5.

Eigenmächtige Nachbesserungen des Auftraggebers können zum Ausschluss der Nachbesserungsansprüche, des Ersatzlieferungsrechtes oder der sonstigen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers führen, soweit die Nachbesserungsmöglichkeit für die Wohnwert Bau GmbH hierdurch erheblich erschwert bzw. unmöglich wird.

6.

Die Wohnwert Bau GmbH ist nicht verpflichtet, die Produkte des Auftraggebers sowie vereinbarte Dienstleistungen auf ihre Vereinbarkeit mit gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Wettbewerbsrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes, zu prüfen. Der Auftraggeber versichert, dass er alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften beachtet hat, insbesondere er Inhaber der betroffenen Urheberrechte ist. Der Auftraggeber stellt die Wohnwert Bau GmbH für diesen Fall von jedweden Ansprüchen Dritter, die auf Grund einer unzulässigen oder wettbewerbswidrigen Werbung oder sonstiger gewerblicher Rechtsschutzverletzung beruhen, frei und verpflichtet sich, die von der Wohnwert Bau GmbH auf dieser Grundlager an Dritte geleisteten Zahlungen an die Wohnwert Bau GmbH zu erstatten.

B) Gewährleistungsansprüche bei Kauf- und/oder Werkverträgen

1.

Die Gewährleistung für die von der Wohnwert Bau GmbH gegenüber dem Auftraggeber, der Kaufmann ist, erbrachte Werkleistung oder für die dem Auftraggeber übergebene Kaufsache wird auf ein Jahr beschränkt. Die Frist beginnt mit der Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber bzw. mit dem Übergang der Kaufsache auf den Auftraggeber. Die vom Hersteller gewährten Garantien bleiben hiervon unberührt. Für eine derartige Herstellergarantie steht dem Auftraggeber lediglich ein unmittelbarer Anspruch gegenüber dem Hersteller zu.

2.

Die Beweislastumkehr des § 476 BGB wird im Falle eines Kaufvertragsschlusses ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist.

3.

Für den Fall der Erklärung des Rücktritts durch den Auftraggebern werden Schadenersatzansprüche des Auftraggebern gegen die Wohnwert Bau GmbH nach §§ 440, 280, 281, 283, 311 a, 437 Nr. 3 BGB sowie aus sonstigen Rechtsgründen ausgeschlossen, es sei denn der Anspruch des Auftraggebers begründet sich auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Wohnwert Bau GmbH und/oder ihrer (leitenden) Angestellten. Haftungsansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz – soweit dem Auftraggeber diese gegen die Wohnwert Bau GmbH zustehen sollten – bleiben hiervon unberührt. Der Ausschluss des Schadenersatzanspruches des Auftraggebers umfasst nicht die Verletzungen des Auftraggebers an Leben, Körper und Gesundheit. Die Geltendmachung des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen, die der Auftraggeber auf Grund des abgeschlossenen Kaufvertrages hatte – nach § 284 BGB – bleiben erhalten. Diese hat der Auftraggeber gegenüber der Wohnwert Bau GmbH schriftlich durch Vorlage von Originalbelegen nachzuweisen.

4.

Ist der Auftraggeber nicht Verbraucher, so werden die von ihm bei der Wohnwert Bau GmbH angekauften Gebrauchtwaren wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für offene und verdeckte Mängel – außer in Arglistfällen – und ohne jegliche Zusicherung von Eigenschaften an den Auftraggeber veräußert.

C) Gewährleistung bei Dienst-, Miet- oder sonstigen Nutzungsverträgen

1.

Hat der Auftraggeber einen am Vertragsobjekt gerügten Mangel zu vertreten und behebt die Wohnwert Bau GmbH den Mangel aufgrund der Mängelrüge des Auftraggebers, so hat der Auftraggeber die durch die Mangelbeseitigung entstehenden Kosten entsprechend der individualvertraglichen Vereinbarung oder soweit solche nicht vorliegen entsprechend der allgemeinen Preislisten der Wohnwert Bau GmbH an die Wohnwert Bau GmbH zu bezahlen.

2.

Bei der Erbringung von Dienstleistungen ist die Wohnwert Bau GmbH nicht verpflichtet, die Dienstleistungen selbst zu erbringen. Sie ist berechtigt, für die Erbringung der Dienstleistung oder Teile der Dienstleistung Subunternehmer zu beauftragen.

3.

Ist zwischen den Parteien im Rahmen eines Mietvertrages eine feste Mietzeit vereinbart, so ist das ordentliche Kündigungsrecht der Vertragsparteien während der festen Vertragsdauer ausgeschlossen, sofern im Individualvertrag nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

§ 7 Haftung

A) Haftung der Wohnwert Bau GmbH für alle Arten von Verträgen

1.

Dem Auftraggeber stehen Schadensersatzansprüche gegen die Wohnwert Bau GmbH unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu, soweit der Schaden sowohl dem Grund, als auch der Höhe nach durch eine Betriebshaftpflichtversicherung der Wohnwert Bau GmbH abgedeckt ist. In diesem Fall beschränkt sich die Schadensersatzverpflichtung der Wohnwert Bau GmbH gegenüber dem Auftraggeber auf Abtretung der Ansprüche der Wohnwert Bau GmbH gegen die Betriebshaftpflichtversicherung an den Auftraggeber.

2.

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Wohnwert Bau GmbH sind ausgeschlossen, sofern der Wohnwert Bau GmbH aufgrund des mit dem Auftraggeber bestehenden Kauf-, Werk-, Miet- oder Dienstvertrag noch ein Nachbesserungsrecht bzw. Recht zur Mängelbeseitigung zusteht und die Wohnwert Bau GmbH mit der Nachbesserung oder Mängelbeseitigung nicht im Verzug ist. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers neben dem Nachbesserungs- oder Mangelbeseitigungsrecht der Wohnwert Bau GmbH wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3.

a)

Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen die Wohnwert Bau GmbH wird – soweit die Voraussetzung von Ziffer 1 nicht erfüllt ist – auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen der Wohnwert Bau GmbH bei Erfüllung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen beschränkt. Im Übrigen wird ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt hiervon unberührt.

b)

Der Höhe nach beschränkt sich der dem Auftraggeber gegen die Wohnwert Bau GmbH zustehende Schadensersatzanspruch auf den dem Auftraggeber aus dem Vertrag real entstandenen Schaden, insbesondere auf die vom Auftraggeber auf den Vertragsgegenstand tatsächlich erbrachten, für den Auftraggebern nutzlosen Aufwendungen und den dem Auftraggeber tatsächlich entgangenen Gewinn, der vom Auftraggeber durch Vorlage von Originalbelegen zu belegen ist. Der Ersatz eines fiktiven entgangenen Gewinns wird ausgeschlossen. Der Höhe nach beschränkt sich der dem Auftraggeber von der Wohnwert Bau GmbH zu ersetzendem Schaden auf die maximal 3-fache Vertragssumme. Bei Dauerschuldverhältnissen beschränkt sich der dem Auftraggeber aus einer Pflichtverletzung zustehende maximale Schaden auf die vom Auftraggeber aus dem konkreten Vertragsverhältnis für den Zeitraum von einem Jahr ergebene Vergütungspflicht.

c)

Bei der Lieferung oder Zurverfügungstellung von Software durch die Wohnwert Bau GmbH beschränkt sich die Haftung der Wohnwert Bau GmbH auf die durch die fehlerhafte Software beschädigte Hardware des Auftraggebers und auf die Kosten, die dem Auftraggeber durch die vorübergehende Anmietung von Ersatzhard- und –software entsteht. Für den Ersatz von entgangenem Gewinn sowie die Höhe des ersatzfähigen Schadens gilt b). Der Auftraggeber verpflichtet sich in einem derartigen Fall die Anmietung von Ersatzgeräten und Ersatzsoftware vorab mit der Wohnwert Bau GmbH abzustimmen. Voraussetzung für die Berechtigung des Auftraggebers zur Anmietung eines Ersatzgerätes oder Ersatzsoftware ist, dass der Wohnwert Bau GmbH kein Nachbesserungsrecht mehr nach § 6 zusteht.

4.

Bei der von der Wohnwert Bau GmbH an den Auftraggeber gelieferten oder zur Nutzung zur Verfügung gestellten, aber nicht von der Wohnwert Bau GmbH selbst hergestellten Software beschränken die Vertragsparteien die Haftung der Wohnwert Bau GmbH auf Abtretung der Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche der Wohnwert Bau GmbH gegen den Hersteller, da der Wohnwert Bau GmbH in diesen Fällen eine eigene Nachbesserung in der Regel nicht möglich ist. In diesem Fall ist die Wohnwert Bau GmbH auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, ihre eigenen vertraglichen Ansprüche gegen den Hersteller der Software offen zu legen und dem Auftraggeber die hierfür notwendigen schriftlichen Unterlagen – soweit diese existieren – in Kopie zu überlassen.

5.

Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten übernimmt die Wohnwert Bau GmbH keine Haftung. Sie gelten ferner nicht als zugesicherte Eigenschaften der Wohnwert Bau GmbH oder als mit der Wohnwert Bau GmbH vereinbart. Soweit der Wohnwert Bau GmbH aus Herstellerangaben Ansprüche gegen den Hersteller zustehen, so verpflichtet sich die Wohnwert Bau GmbH, diese Ansprüche an den Auftraggeber abzutreten, soweit dem Auftraggeber gegen die Wohnwert Bau GmbH aus sonstigen Rechtsgründen ein Gewährleistungsanspruch gegen die Wohnwert Bau GmbH nicht zusteht.

6.

Für den Verlust von Daten übernimmt die Wohnwert Bau GmbH keine Haftung. Die Datensicherung ist in jedem Fall Aufgabe des Auftraggebers. Der Auftraggeber sichert der Wohnwert Bau GmbH bereits jetzt zu, dass er vor Beginn der Tätigkeit der Wohnwert Bau GmbH sämtliche seiner Daten auf gesondert aufbewahrten Datensicherungsbändern abgesichert hat.

7.

Soweit die Haftung der Wohnwert Bau GmbH nach dem Individualvertrag oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieser Haftungsausschluss auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder der Wohnwert Bau GmbH.

B) Haftung bei Kauf- und Werkverträgen

1.

Die Wohnwert Bau GmbH haftet dem Vertragspartner bei Kauf- oder Werkverträgen über den Fall des § 6 B Ziffer 3 hinaus nur dann auf Zahlung von Schadensersatz, sofern die Schadensersatzforderung des Auftraggebers auf einer von der Wohnwert Bau GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Pflichtverletzung beruht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen des Auftraggebers an Leben, Körper und Gesundheit.

2.

Die Wohnwert Bau GmbH ist zur Versicherung (Einbruch, Diebstahl, Feuer, etc.) eingelagerter Ware des Auftraggebers nur dann verpflichtet, wenn die Wohnwert Bau GmbH dem entsprechenden Verlangen des Auftraggebers durch eine ausdrückliche und schriftliche Bestätigung nachkommt.

3.

Soweit der Auftraggeber von der Wohnwert Bau GmbH gekaufte oder neu hergestellte Sachen an einen Verbraucher weiterverkauft hat und diese Sachen infolge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, ist ein Schadenersatzanspruch gegenüber der Wohnwert Bau GmbH ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Mangelhaftigkeit des Vertragsgegenstandes eine wenigstens grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Wohnwert Bau GmbH zu Grunde liegt.

C) Haftung der Wohnwert Bau GmbH bei Dienstleistungsverträgen

1.

Die Wohnwert Bau GmbH übernimmt keine Haftung für den vom Auftraggeber mit der von der Wohnwert Bau GmbH zu erbringender Dienstleistung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg. Dies gilt insbesondere für Call-Center-Dienstleistungen, Teleaktionen oder sonstige Marketingaktionen der Wohnwert Bau GmbH für den Auftraggeber. Soweit der Vertragspartner des Auftraggebers oder ein sonstiger Dritter gegen die Wohnwert Bau GmbH aufgrund der Dienstleistung der Wohnwert Bau GmbH Haftungsansprüche geltend macht, so verpflichtet sich der Auftraggeber, die Wohnwert Bau GmbH von diesen Haftungsansprüchen Dritter freizustellen. Der Anspruch auf Freistellung steht der Wohnwert Bau GmbH auch dann zu, wenn die Dienstleistung oder Werbeaussage seitens der Wohnwert Bau GmbH ohne vorherige konkrete Abstimmung mit dem Auftraggebern erfolgt ist, der Auftraggeber jedoch von der Art oder dem Inhalt der Dienstleistung der Wohnwert Bau GmbH vorher Kenntnis hatte.

2.

Die Wohnwert Bau GmbH haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Promotion- oder Verkaufsmaterial des Auftraggebers, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Die Wohnwert Bau GmbH ist nicht zur Versicherung des Materials verpflichtet.

3.

Soweit nicht vertraglich oder nachstehend etwas anderes geregelt ist, haftet die Wohnwert Bau GmbH nicht für Schäden, die dem Auftraggeber im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen entstanden sind, soweit diese nicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der Wohnwert Bau GmbH oder deren Mitarbeiter verursacht wurde. Die Geltung des § 7 A Ziffer 1 bleibt hiervon unberührt.

D) Haftung der Wohnwert Bau GmbH aus Mietverträgen

1.

Der Schadensersatz- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache, insbesondere wenn es sich bei der Mietsache um Software handelt, nach § 536 a BGB wird ausgeschlossen.

2.

Darüber hinaus stehen dem Mieter gegen die Wohnwert Bau GmbH als Vermieter nur Schadensersatzansprüche aus dem Mietvertrag gegen die Wohnwert Bau GmbH zu, soweit der dem Auftraggeber entstandene Schaden aufgrund einer von der Wohnwert Bau GmbH zu vertretenden grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung basiert. Jeder weitergehende Schadensersatzanspruch aus einem Mietvertrag gegen die Wohnwert Bau GmbH als Vermieter wird ausgeschlossen.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1.

Bei Softwaredienstleistungen hat der Auftraggeber umfangreiche Mitwirkungspflichten. Insbesondere ist er verpflichtet, ein vollständiges, ausführliches und schlüssiges Lastenheft vor Auftragsbeginn der Wohnwert Bau GmbH zur Verfügung zu stellen, in dem alle Funktionen des zu erstellenden Produkts zu erklären sind. Erstellt die Wohnwert Bau GmbH bei Nichtvorliegen eines entsprechenden Lastenheftes ein eigenes Lastenheft, so ist sie während der Auftragsdurchführung zur jederzeitigen Ergänzung/Anpassung berechtigt. In jedem Fall beschränkt sich die Leistungsverpflichtung der Wohnwert Bau GmbH auf die im Lastenheft geregelten Leistungsverpflichtungen.

2.

Erstellt weder Auftraggeber noch die Wohnwert Bau GmbH für Softwareleistungen der Wohnwert Bau GmbH vor Beginn der Werkleistung ein Lastenheft, so ist die Wohnwert Bau GmbH nur verpflichtet, die sich aus der Auftragserteilung ergebenden Leistungsverpflichtungen in der Software umzusetzen.

§ 9 Lieferfristen/-termine

1.

Lieferfristen und Termine – unabhängig vom Vertragsgegenstand – sind grundsätzlich unverbindlich, sofern die Wohnwert Bau GmbH sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Im letzteren Fall hat die Wohnwert Bau GmbH Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Wohnwert Bau GmbH die Lieferung erschweren oder unmöglich machen (insbesondere nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Wohnwert Bau GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten) nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Wohnwert Bau GmbH die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Führt ein derartiges Ereignis zur späteren Übergabe der Mietsache, als vertraglich zunächst vorgesehen war, so verschiebt sich die Mietdauer um denselben Zeitraum, wie dem Auftraggeber die Mietsache verspätet übergeben wurde.

2.

Soweit mit dem Auftraggeber ein(e) Lieferfrist/-termin vereinbart ist und diese nicht durch Individualvereinbarung als Fixtermin vereinbart wurde, kommt die Wohnwert Bau GmbH erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber die Leistungserfüllung gegenüber der Wohnwert Bau GmbH nicht schriftlich angemahnt und der Wohnwert Bau GmbH eine Nachfrist von wenigstens drei Wochen gesetzt hat. Eine schriftliche Mahnung des Auftraggeber gegenüber der Wohnwert Bau GmbH ist frühestens drei Wochen nach Überschreitung des vereinbarten unverbindlichen Liefertermins bzw. der unverbindlichen Lieferfrist zulässig und kann die Verzugsfolge des Satz 1 begründen.

3.

Führen vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen zu Verschiebungen fest vereinbarter Termine, können die daraus entstehenden Kosten dem Auftraggeber berechnet werden.

§ 10 Datenschutz

Die Wohnwert Bau GmbH führt die erteilten Aufträge als Auftragsdatenverarbeitung iSd § 37 BDSG durch. Die vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Daten werden deshalb ausschließlich nach den Weisungen des Auftraggeber verarbeitet und die Verantwortung für die Wahrung der Rechte der Betroffenen iSd BDSG verbleibt ausschließlich beim Auftraggeber.

§ 11 Eigentumsvorbehalt, Urheberrechte und sonstige Rechte

1.

a)

Die gelieferten Waren und die erstellten Softwareprogramme bleiben bei Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises, Werklohns oder Dienstleistungsentgelts Eigentum der Wohnwert Bau GmbH. Sämtliche Urheber-, Geschmacksmuster-, Warenzeichen, Kalkulationen, Zeichnungen und sonstige Schutzrechte an den von der Wohnwert Bau GmbH entwickelten Programmen, Konzepten, Texten, Entwürfen und vergleichbaren Leistungen verbleiben ausschließlich bei der Wohnwert Bau GmbH. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

b)

Der Eigentumsvorbehalt der Wohnwert Bau GmbH erstreckt sich auf alle von der Wohnwert Bau GmbH für den Auftraggebern hergestellten Werke oder dem Auftraggeber übertragenen Kaufsachen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Wohnwert Bau GmbH und dem Auftraggeber ergebenden Ansprüche der Wohnwert Bau GmbH.

Sobald der Auftraggeber sämtliche Forderungen der Wohnwert Bau GmbH bezahlt hat, kann der Auftraggeber von der Wohnwert Bau GmbH die Übertragung der Eigentumsrechte, bzw. Inhaberrechte für die von der Wohnwert Bau GmbH im Rahmen der Geschäftsbeziehung an ihn übertragenen Kaufsachen oder Werkleistungen verlangen.

c)

Sofern die Sicherungsrechte der Wohnwert Bau GmbH gemäß a) und b) den aktuellen Forderungsanspruch der Wohnwert Bau GmbH um mehr als 20 % übersteigen, ist die Wohnwert Bau GmbH auf Verlangen des Auftraggeber verpflichtet, nach ihrem eigenen pflichtgemäßen Ermessen den Auftraggeber den übersteigenden Prozentanteil an den Sicherungsrechten zu übertragen und ihm die Inhaberschaft bzw. das Eigentum an diesen Sicherungsrechten zu übereignen bzw. abzutreten.

2.

Bei der Erstellung von Individual-Software ist die Wohnwert Bau GmbH Urheber der erstellten Programme.

3.

Der Auftraggeber erhält im Rahmen eines Werk-, Kauf-, Miet- oder Dienstleistungsvertrages mit der Wohnwert Bau GmbH über Software ein nicht übertragbares, einfaches Nutzungsrecht an dem Vertragsgegenstand. Dieses Nutzungsrecht steht dem Auftraggeber bei einem Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsvertrag auf Dauer zu, bei einem Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrag erlischt dieses mit dem Ende der Vertragsdauer, soweit zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Der Auftraggeber darf nur eine Kopie der Software zum Zwecke der Sicherung erstellen, falls diese von der Wohnwert Bau GmbH nicht mitgeliefert wird. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, die Software, die er von der Wohnwert Bau GmbH hergestellt oder übertragen erhalten hat, auf mehreren PCs gleichzeitig zu nutzen, sofern er von der Wohnwert Bau GmbH hierfür nicht jeweils eine gesonderte Lizenz erworben hat oder mit der Wohnwert Bau GmbH schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Das Nutzungsrecht und dessen Umfang sowie das Verwertungsrecht von Individual-Software kann nur durch einen schriftlichen Lizenzvertrag von der Wohnwert Bau GmbH übertragen werden. Dies muss ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Überlassung des Quellcodes bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Auch bei dem Verkauf von Standard-Software wird dem Käufer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares, einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, welches –soweit nichts anderes vereinbart ist – vom Auftraggeber nur auf einem PC genutzt werden darf. Es gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Softwarehersteller.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder lückenhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, eine Klausel zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen, nichtigen oder lückenhaften Klausel angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt und die gesetzlich zulässig ist.

§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

1.

Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Düsseldorf. Auf die Vertragsbeziehungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2.

Die Parteien vereinbaren, dass sämtliche vertraglichen Vereinbarungen und Absprachen der Schriftform bedürfen. Dasselbe gilt für die Abweichung vom Schriftformerfordernis.

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